Überschwemmung durch Starkregen
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Elementarschadenversicherung
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Versicherte Gefahren
- Überschwemmung des Versicherungsortes durch Starkregen
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Versicherte Gefahren
- Überschwemmung des Versicherungsortes
- Rückstauschäden gelten als mitversichert, soweit das
Gebäude, in dem sich die versicherten
Räumlichkeiten
befinden, über eine funktionsfähige Rückstauklappe/
Rückstauventil
verfügt.
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
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Jahresnettobeitrag
- Verträge bis 60.000 € VS: 10,- €
- Verträge über 60.000 € VS: 15,- €
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Jahresnettobeitrag
- Verträge bis 60.000 € VS: 15,- €
- Verträge über 60.000 € VS: 25,- €
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Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadensumme, mind.
250,- € max. 1.500,-
€. |