Mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Ehegatten, eingetragene
Lebenspartner, Lebensgefährten sowie deren Kinder (nähere Angaben hierzu finden
Sie in den „Besonderen Bedingungen und Leistungserweiterungen).
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Als Paar versicherbar sind Zweipersonenhaushalte, bestehend aus dem Versicherungsnehmer sowie
1. dem Ehegatten oder
2. dem nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder
3. die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Person einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte), sofern diese bei ihm behördlich gemeldet ist, keine eigene
Privathaftpflichtversicherung besitzt und im Antrag mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum aufgeführt wurde.
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Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den Versicherungsnehmer als Einzelperson. Weitere Personen z. B. Kinder sind nicht mitversichert.
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